Prof. Dr. med. Dr. h.c. G. Ulrich Exner

FMH Orthopädische Chirurgie

und Traumatologie

 

In der Traumatologie ist der Gedanke der ,sekundären‘ Prävention Leitfaden (Verhinderung weiterer Schäden durch unsachgemässe Behandlung, nachdem ein Schaden bereits eingetreten ist). In erster Linie geht es um die vollständige Wiederherstellung (Restitutio ad Integrum).

Hierzu gehört die sachgemässe Behandlung durch möglichst perfekte Ausrichtung, z.B. der Knochen. Ist dies nicht möglich, sollte bereits bei der Erstversorgung  das nicht geschädigte Gewebe so eingesetzt werden, dass dies gegebenenfalls den Defekt überbrückt und nicht allenfalls durch eine Amputation geopfert wird.

Hierzu gehört die Kenntnis plastisch-chirurgischer Wiederherstellungsmöglichkeiten, z.B. durch lokal gestielten oder auch freien mikrovaskulären Gewebetransfer.

Zudem ist beim Kind die Entwicklung des weiteren Wachstums von Bedeutung, da sich aufgrund von Schäden der Wachstumsfuge erst später erkennbare Fehler entwickeln können, die durch wachstumslenkende Eingriffe präventiv verhindert oder gebessert werden können.

Knabe mit Verletzung der Wachstumsfuge der Speiche:

Dieser Knabe erlitt eine scheinbar harmlose Verletzung der Speiche handgelenknah. Im Verlauf erkennt man das zunehmende Fehlwachstum als Folge einer nicht erkannten Wachstumsfugenverletzung mit Brückenbildung. Die Korrektur erfolgte später durch eine verlängernde Abwinkelungsosteotomie. Eine Inkongruenz im Gelenkbereich hatte sich aber entwickelt. Hier wäre es für die Langzeitprophylaxe einer Arthrose gut gewesen, die Wachstumsfugen von Elle und Speiche frühzeitig zu veröden, um die Gelenkkongruenz zu erhalten. Eine leichte Verkürzung des Armes ist weniger schwerwiegend als eine Formstörung des Gelenkes, die zu frühzeitiger Arthrose führt.